Gastbeitrag: Falsche Prioritäten in der Wohnungspolitik

Wir dokumentieren im Folgenden den äußerst lesenswerten Text „Falsche Prioritäten in der Wohnungspolitik“, den Micha Joho für den aktuellen BürgerInnenbrief von Heike Sudmann und Tim Golke verfasst hat. Mit dem BürgerInnenbrief informieren die AbgeordnetInnen von DIE LINKE in regelmäßigen Abständen über das Parlamentsgeschehen sowie die politischen Auseinandersetzungen in der Stadt. Der Text liefert eine fundierte und kritische Auseinandersetzung mit der Wohnungsbaupolitik des Hamburger Senats ...

Dass der Senat 6.000 neue Wohnungen pro Jahr anvisiert und auf 6.811 Baugenehmigungen im Jahr 2011 verweisen kann, könnte manche/n zu der Annahme verleiten, es sei doch alles in Ordnung. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die SPD die se Zahlen zum Dreh- und Angelpunkt der Bewertung ihrer Wohnungspolitik macht. Doch ebenso klar ist, dass der Senat falsche Prioritäten setzt und in Hamburg unter den Bürgerschaftsparteien alleine die LINKE auf die Problematik des in großer Dimension fehlenden Wohnungsbestandes im günstigen Segment aufmerksam macht.

Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, was sich denn konkret hinter den 6.811 Baugenehmigungen verbirgt, antwortete der Senat kürzlich, er wisse es nicht (Bürgerschafts- Drucksache = Drs. 20/3052 vom 7.2.2012). Er kann also keine Angaben darüber machen, ob Miet- oder Eigentumswohnungen, Einzelhaus- oder Geschosswohnungsbauten entstehen, schon gar nicht darüber, ob die Preise bei den Mietwohnungen nach Fertigstellung weniger als 8 oder über 12 Euro betragen werden.

Zu befürchten steht, dass der Anteil der für die allermeisten HamburgerInnen unerschwinglichen, neu errichteten Eigentumswohnungen deutlich über den 22,6% liegt, die den Wohnungsbestand in der Hansestadt gegenwärtig kennzeichnen (diese Angabe laut Studie »Bauen und Wohnen« des Statistischen Bundesamtes vom 15.3.2012; s. unter http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Theamtisch/EinkommenKonsumLebens...).

Wie dramatisch die Wohnungsnot gerade im Bereich günstiger Wohnungen ist, zeigt sich einerseits daran, dass die Zahl der Sozialwohnungen von 155.000 (2000) auf 95.500 (Ende 2011) abgesunken ist. Andererseits hat der Anteil der ungebundenen Mietwohnungen unter 6 Euro/qm netto kalt von 2009 auf 2011, also in nur zwei Jahren, von 48 auf 33% abgenommen! Mit den vom Senat angekündigten 2.000 öffentlich geförderten Wohnungen frühestens ab 2013 (davon lediglich 1.200 im 1. Förderweg = 5,90 Euro/qm Einstiegsmiete und 800 im 2. Förderweg = 8,00 Euro/qm) wird der Verlust an günstigem Wohnraum keineswegs wettgemacht. Im Gegenteil, der Mangel wird für die nächsten zig-Jahre festgeschrieben! Dies ist um so dramatischer, als in Hamburg zurzeit 42% aller Haushalte einen Anspruch auf eine Sozialwohnung im 1. und 59% im 2. Förderweg haben (Drs. 20/3295 vom 28.2.2012).

Vor diesem Hintergrund ist es geradezu aberwitzig, dass der Senat am 2. März den Bürgerentscheid zum Bebauungsplan Langenhorn 73 evoziert und damit rund 550 günstige Wohnungen der Wulffschen Siedlung (dort zahlen die MieterInnen noch ca. 6 Euro/qm) zum Abriss freigegeben hat. Worum geht es dabei?

Am 27. Oktober 2011 hatten sich weit mehr als 37.000 BewohnerInnen des Bezirks Hamburg-Nord an einem Bürgerentscheid beteiligt und zu rund 70% gegen den Bebauungsplan Langenhorn 73 votiert. Verhindert werden sollte damit der Abriss der in den 1940/50er Jahren entstandenen, grünen und idyllischen Wulffschen Siedlung. Der noch recht neue Eigentümer – ein Versicherungskonzern – wollte die 550 vorhandenen Wohnungen durch 700 größere, energetisch sanierte und damit erheblich teurere Wohneinheiten ersetzen. Mit dem Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnen vom 2. März, das Bebauungsplanverfahren Langenhorn 73 zu evozieren und damit den Bürgerentscheid außer Kraft zu setzen, ist der Weg frei gemacht werden, das Bauvorhaben doch noch durchzusetzen.

Alles Gerede der Senatsgranden von BürgerInnenbeteiligung und Demokratisierung der Stadtgesellschaft wird damit ad absurdum geführt. Die Evokation ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Volksgesetzgebung unter sozialdemokratischem Vorzeichen und der knapp 400 MieterInnen der Wulffschen Siedlung, die das Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan

Langenhorn 73 unterzeichnet haben, sie muss auch die Alarmlampen z.B. der Menschen, die sich für eine bewohnerInnengerechte Neue Mitte Altona engagieren, schrill aufleuchten lassen. Zugleich bedeutet dieses einseitige Vorgehen auch, die Wohnungspolitik des Senats infrage zu stellen. Es geht schließlich nicht nur um irgendwelchen Wohnraum, sondern vorrangig um dringend benötigte günstige Wohnungen. Der nun drohende Abriss von 550 erschwinglichen, kleineren und die »Ersetzung« durch bis zu 700 deutlich teurere, größere Wohnungen wird einen erheblichen Teil der angestammten Mieterschaft verdrängen. Wo die Betroffenen bleiben, interessiert den Senat offensichtlich nicht. Die Entscheidung der Senatskommission ist daher ein Sargnagel in eine demokratische BürgerInnenbeteiligung und eine soziale Wohnungsbaupolitik.

Der nun anstehende Abriss in Langenhorn ist wahrlich kein Einzelfall. Auch den ESSO-Häusern auf St. Pauli und dem Ensemble der Vereinigten Wohnungsbaugenossenschaft am Elisabethgehölz in Hamm droht Ähnliches. Zu fordern ist, dass gerade in Zeiten der Wohnungsnot nicht auch noch günstiger Wohnraum in vierstelliger Größenordnung vernichtet, sondern vielmehr die Neubauquote von öffentlich geförderten Wohnungen deutlich erhöht wird. Günstiger Wohnraum ist ein hohes Gut, das besonders angesichts der Auswirkungen der von SPD und Grünen auf den Weg gebrachten Hartz IVPolitik besonders zu verteidigen ist. Neueste Zahlen besagen, dass der Anteil der im Niedriglohn Beschäftigten von 1995 bis 2010 um mehr als 2,3 Millionen angestiegen ist. Damit sind mittlerweile 8 Millionen (= 23% der Beschäftigten) im Niedriglohnsektor tätig, d.h., fast ein Viertel verdient weniger als 9,15 Euro brutto pro Stunde. Diesen Menschen erst die Verdienstmöglichkeiten zu nehmen bzw. die sozialen Rechte zu beschneiden und dann auch noch den Mangel im Segment günstiger Wohnungen zu vertiefen, das ist Ausdruck einer weiterhin unsozialen Politik.

Der SPD-Senat hätte noch eine andere Möglichkeit, günstigen Wohnraum verlässlich und langfristig zu sichern. Dafür bedürfte es nur der Entscheidung, wenigstens einen größeren Teil des städtischen Bestandes der 925 Wohn- und ca. 200 Gewerbeeinheiten im Karoviertel nicht an die SAGA GWG zu veräußern, sondern der Ende letzten Jahres gegründeten »MieterInnengenossenschaft Karoviertel« zu übertragen. Damit wären geringe Mieten und der Ausschluss eines in weiterer Ferne drohenden Weiterverkaufs garantiert, mehr jedenfalls, als dass das die SAGA GWG gegenwärtig verspricht. Und außerdem könnte der Senat an dieser Stelle damit anfangen, sein durch die jüngste Evokation arg ramponiertes Image in Sachen Ernstnehmen und Mitwirkung von BürgerInnen wenigstens ein bisschen aufzupolieren. Mit einer Kleinen Anfrage an den Senat zur Berücksichtigung der Karogenossenschaft (Drs. 20/3520 vom 13.3.2012) versucht die Linksfraktion, den Senat auf seine sozialen Verpflichtungen hinzuweisen.

Text: Micha Joho (aus dem BürgerInnenbrief vom 20.3.2012)